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Cannabisgesetz (CanG)

19. Januar 2026 1 Min Lesezeit

Die wichtigsten Änderungen des Cannabisgesetz im Überblick

Am 01. April trat planmäßig das neue Cannabisgesetzt (CanG) in Kraft. Hier erfahren Sie zusammengefasst die für Sie wichtigsten Änderungen durch das neue Cannabisgesetz.

BtM-Status

Cannabis wurde aus der Anlage des Betäubungsmittelgesetztes gestrichen. Cannabis, Cannabisharz und Dronabinol sind ab sofort keine Betäubungsmittel mehr.

Neuer Status

Medizinalcannabis wird als Arzneimittel eingestuft und ist verschreibungs- und apothekenpflichtig.

BtM-Rezept?

Da Medizinalcannabis nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft ist, wird ab sofort nicht mehr auf BtM-Rezepten verordnet werden!

BtM-Gebühr

Die BtM-Gebühr von 4,26 € entfällt für medizinisches Cannabis ab sofort, da Cannabis nicht mehr auf BtM-Rezepten verordnungspflichtig ist.

E-Rezept

Rezepte für Medizinalcannabis können grundsätzlich als E-Rezept ausgestellt werden.

Rezeptgültigkeit

Kassenrezepte sind 28 Tage gültig. Privatrezepte können 3 Monate lang eingelöst werden.

Verschreiber

Jeder Arzt außer Tier- und Zahnärzte dürfen Verordnungen über Medizinalcannabis ausstellen.

Kostenübernahme

Die Vorgaben durch das SGB V für GKV-Versicherte bleiben unverändert.

Wenn Sie weitere Fragen zum Cannabisgesetz und den Änderungen haben, kontaktieren Sie uns gerne!

Haben Sie Fragen?

Unsere Apotheker beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um medizinisches Cannabis.

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