Die wichtigsten Änderungen des Cannabisgesetz im Überblick
Am 01. April trat planmäßig das neue Cannabisgesetzt (CanG) in Kraft. Hier erfahren Sie zusammengefasst die für Sie wichtigsten Änderungen durch das neue Cannabisgesetz.
BtM-Status
Cannabis wurde aus der Anlage des Betäubungsmittelgesetztes gestrichen. Cannabis, Cannabisharz und Dronabinol sind ab sofort keine Betäubungsmittel mehr.
Neuer Status
Medizinalcannabis wird als Arzneimittel eingestuft und ist verschreibungs- und apothekenpflichtig.
BtM-Rezept?
Da Medizinalcannabis nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft ist, wird ab sofort nicht mehr auf BtM-Rezepten verordnet werden!
BtM-Gebühr
Die BtM-Gebühr von 4,26 € entfällt für medizinisches Cannabis ab sofort, da Cannabis nicht mehr auf BtM-Rezepten verordnungspflichtig ist.
E-Rezept
Rezepte für Medizinalcannabis können grundsätzlich als E-Rezept ausgestellt werden.
Rezeptgültigkeit
Kassenrezepte sind 28 Tage gültig. Privatrezepte können 3 Monate lang eingelöst werden.
Verschreiber
Jeder Arzt außer Tier- und Zahnärzte dürfen Verordnungen über Medizinalcannabis ausstellen.
Kostenübernahme
Die Vorgaben durch das SGB V für GKV-Versicherte bleiben unverändert.
Wenn Sie weitere Fragen zum Cannabisgesetz und den Änderungen haben, kontaktieren Sie uns gerne!